Seit dem 01.01.2023 hat sich das Betreuungsrecht grundlegend geändert. Somit fallen auch in den Aufgabenbereich eines Betreuers:in das Erstellen Ihrer persönlichen Vorsorgeunterlagen. Gerne beraten wir Sie in medizinischen Fragen zur Patientenverfügung, zu den Sachverhalten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung.

 

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