Betreuungsverfügung

 

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt.

 

Sie können in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Betreuungsgericht auswählen soll. Das Gericht ist an Ihren Wunsch gebunden.

 

Mit dem Drücken des Buttons gelangen Sie zur kostenlosen online Version einer Betreuungsverfügung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.