Patientenverfügung

 

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).

 

Am Besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person (mit medizinischem Hintergrund) beraten, wie Sie eine schriftliche Patientenverfügung abfassen. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden. Beschreiben Sie möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

 

Mit dem Drücken des Buttons gelangen Sie zur kostenlosen Version des Bundesministeriums für Justiz, die Textbausteine für eine rechtskonforme Patientenverfügung zur Verfügung stellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.