Vorsorgevollmacht

 

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson rechtsgeschäftig bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der:s Vollmachtgebers:in im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber volles Vertrauen zu der Person voraus, die mit dieser Vollmacht ausgestattet werden soll. Sie gilt über den Tod hinaus und steht von gesetzeswegen über der "Vollmacht" eines gesetzlich bestimmten Betreuers:in.

 

Die finanzielle Vollmacht sollte auf Grund der Einfachheit halber immer mit dem Formular des Kreditinstitutes erstellt werden, dass dieses zur Verfügung stellt.

 

Wann ist eine Beratung zu empfehlen?

Bei der Abfassung einer Vollmacht kann selbstverständlich anwaltlicher oder notarieller Rat eingeholt werden. Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn z.B. umfangreiches Vermögen oder Immobilienvermögen vorliegt oder mehrere bevollmächtigte Personen eingesetzt werden sollen.

 

Mit dem Drücken des Buttons gelangen Sie zur kostenlosen online Version einer Vorsorgevollmacht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.